Donnerstag, Oktober 27, 2005
Der Aufdecker vom Dienst, Peter Pilz, wittert einen neuen Skandal: Grassers Hochzeit. Um seine Fiona in der Wachau heiraten zu können, musste Grasser seinen Wohnsitz verlegen. Damit erschütterte er freilich den Rechtsstaat in seinen Grundfesten, sieht § 1 Abs 6 Meldegesetz doch vor, dass der "Mittelpunkt des Lebens" für die Angabe des Hauptwohnsitzes entscheidend ist. Vom Lebensmittelpunkt kann aber in Grassers Fall nicht die Rede sein, hielt er sich in Weißenkirchen nur kurzweilig zur Trauung auf. So wird die Vermählung des Finanzministers nun das Parlament in Form von Anfragen an Innenministerin Prokop und an Grasser selbst beschäftigen, wobei zweitere folgende Frage beinhaltet: "Warum können Sie nicht einmal heiraten, ohne das Gesetz zu verletzen?"
Die ganze Wahrheit! II
Your Birthdate: August 16 |
Your birth on the 16th day of the month gives a sense of loneliness and generally the desire to work alone. You are relatively inflexible, and insist on your being independent. You need a good deal of time to rest and to meditate. You are introspective and a little stubborn. Because of this, it may not be easy for you to maintain permanent relationships, but you probably will as you are very much into home and family. This birth day inclines to interests in the technical, the scientific, and to the religious or the unknown realm of spiritual explorations. The date gives you a tendency to seek unusual approaches and makes your style seem a little different and unique to those around you. Your intuition is aided by the day of your birth, but most of your actions are bedded in logic, responsibility, and the rational approach. You may be emotional, but have a hard time expressing these emotions. Because of this, there may be some difficulty in giving or receiving affection. |
Die ganze Wahrheit! I
Advanced Global Personality Test Results
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personality tests by similarminds.com
introverted, secretive, reclusive, tough, non social, observer, fearless, solitary, libertarian, detached, does not like to lead, outsider, abides the rules, mind over heart, good at saving money, does not like to stand out, does not make friends easily, self sufficient, not aggressive, likes the unknown, unconcerned with external opinion, strong, abstract, independent, very intellectual, analytical, high self control
Mittwoch, Oktober 26, 2005
Keine Republikflucht mit Eigentum
Einem 50-jährigen Deutschen, der sich gemeinsam mit seiner Frau dem willkürlichen Zugriff des Staates auf sein Privateigentum entziehen wollte, wurde von der Verbandsgemeindeverwaltung der Reisepass entzogen. Zurecht meinte das Verwaltungsgericht Trier und wies den Antrag des potentiellen Steuerflüchtlings ab.
Das betreffende Ehepaar hatte im vorliegenden Fall das Auto abgemeldet, die Wohnung verkauft und die Arbeitsstelle gekündigt. Der Entscheidung des Gerichtes zufolge darf dem Inhaber eines deutschen Reisepasses, der erhebliche Steuerrückstände aufweist, der Pass unverzüglich entzogen werden, sollten Anhaltspunkte für eine geplante Absetzung ins Ausland vorliegen. Ist dies der Fall, hat das Interesse des Antragstellers, die ihm auferlegte Verpflichtung aus der Steuerpflicht erst mit Eintreten der Bestandskraft des Bescheides zu erfüllen, hinter das öffentliche Interesse an einer sofortigen Bescheidsvollziehung zu treten. Eine Inspiration bot den Richtern wohl das DDR-Ausreiserecht, demzufolge eine Ausreisegenehmigung in der Regel an die Aufgabe des Eigentums gekoppelt war.
Das betreffende Ehepaar hatte im vorliegenden Fall das Auto abgemeldet, die Wohnung verkauft und die Arbeitsstelle gekündigt. Der Entscheidung des Gerichtes zufolge darf dem Inhaber eines deutschen Reisepasses, der erhebliche Steuerrückstände aufweist, der Pass unverzüglich entzogen werden, sollten Anhaltspunkte für eine geplante Absetzung ins Ausland vorliegen. Ist dies der Fall, hat das Interesse des Antragstellers, die ihm auferlegte Verpflichtung aus der Steuerpflicht erst mit Eintreten der Bestandskraft des Bescheides zu erfüllen, hinter das öffentliche Interesse an einer sofortigen Bescheidsvollziehung zu treten. Eine Inspiration bot den Richtern wohl das DDR-Ausreiserecht, demzufolge eine Ausreisegenehmigung in der Regel an die Aufgabe des Eigentums gekoppelt war.
Ökoterroristen...
... beschränken sich auch in Wien nicht auf Demonstrationen vor Peek&Cloppenburg in der Mariahilfer Straße. Hier gibt's die Liste des Wahnsinns, den 'Autonome TieraktivistInnen' "Direkte Aktionen" nennen.
Wir erhielten folgendes BekennerInnenschreiben:
am 23.12 in den morgenstunden hat die a.l.f. (animal liberation front) im raum wien folgende anschläge verübt
* das wohnhaus des geschäftsführers der Peek & Cloppenburg Filiale SCS (shopping city süd) vösendorf in wien III, krieglergasse, mit dem spruch "H. P. Pichler Tiermörder" versehen
* zehn auslagescheiben der Peek & Cloppenburg Filiale in der mariahliferstrasse mit kieselsäure verätzt
(Anmerkung: Peek & Cloppenburg verkauft felle von eigens zu diesem zweck gequälten und ermordeten nicht menschlichen tieren)
* bei der filiale des pelzhauses Gnädig in der meidlinger hauptstrasse alle scheiben zerschlagen
* bei einem pelzhandel in wien XXIII, draschegasse, türschlösser verklebt
für die wehrlosen
animal liberation front
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Wir erhielten folgendes Bekenner/innenschreiben:
vor etwa 3 wochen wurden alle scheiben des pelzgeschäftes trachtenmaus im 23. bezirk in wien in der breitenfurterstr. verätzt mit kieselsäure dazu bekennt sich die alf liesing
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Wir erhielten folgendes BekennerInnenschreiben:
"In den frühen Morgenstunden des Freitag, 19. Dezember 2003, wurde an 4 Stellen Buttersäure in die Verkaufshalle im Erdgeschoss des P&C in der Mariahilferstrasse in Wien gespritzt."
Samstag, Oktober 22, 2005
The Case for Natural Law *
(...)
Men living in contact with each other, and having intercourse together, cannot avoid learning natural law, to a very great extent, even if they would. The dealings of men with men, their separate possessions and their individual wants, and the disposition of every man to demand, and insist upon, whatever he believes to be his due, and to resent and resist all invasions of what he believes to be his rights, are continually forcing upon their minds the questions, Is this act just? or is it unjust? Is this thing mine? or is it his? And these are questions of natural law; questions which, in regard to the great mass of cases, are answered alike by the human mind everywhere.
Children learn the fundamental principles of natural law at a very early age. Thus they very early understand that one child must not, without just cause, strike or otherwise hurt, another; that one child must not assume any arbitrary control or domination over another; that one child must not, either by force, deceit, or stealth, obtain possession of anything that belongs to another; that if one child commits any of these wrongs against another, it is not only the right of the injured child to resist, and, if need be, punish the wrongdoer, and compel him to make reparation, but that it is also the right, and the moral duty, of all other children, and all other persons, to assist the injured party in defending his rights, and redressing his wrongs. These are fundamental principles of natural law, which govern the most important transactions of man with man. Yet children learn them earlier than they learn that three and three are six, or five and five ten. Their childish plays, even, could not be carried on without a constant regard to them; and it is equally impossible for persons of any age to live together in peace on any other conditions.
(...)
If justice be not a natural principle, then there is no such thing as injustice; and all the crimes of which the world has been the scene, have been no crimes at all; but only simple events, like the falling of the rain, or the setting of the sun; events of which the victims had no more reason to complain than they had to complain of the running of the streams, or the growth of vegetation.
(...)
If there be any such principle as justice, it is, of necessity, a natural principle; and, as such, it is a matter of science, to be learned and applied like any other science. And to talk of either adding to, or taking from, it, by legislation, is just as false, absurd, and ridiculous as it would be to talk of adding to, or taking from, mathematics, chemistry, or any other science, by legislation.
(...)
On the other hand, if there be no such natural principle as justice, there can be no such thing as dishonesty; and no possible act of either force or fraud, committed by one man against the person or property of another, can be said to be unjust or dishonest; or be complained of, or prohibited, or punished as such. In short, if there be no such principle as justice, there can be no such acts as crimes; and all the professions of governments, so called, that they exist, either in whole or in part, for the punishment or prevention of crimes, are professions that they exist for the punishment or prevention of what never existed, nor ever can exist. Such professions are therefore confessions that, so far as crimes are concerned, governments have no occasion to exist; that there is nothing for them to do, and that there is nothing that they can do. They are confessions that the governments exist for the punishment and prevention of acts that are, in their nature, simple impossibilities.
(...)
What, then, is legislation? It is an assumption by one man, or body of men, of absolute, irresponsible dominion over all other men whom they call subject to their power. It is the assumption by one man, or body of men, of a right to subject all other men to their will and their service. It is the assumption by one man, or body of men, of a right to abolish outright all the natural rights, all the natural liberty of all other men; to make all other men their slaves; to arbitrarily dictate to all other men what they may, and may not, do; what they may, and may not, have; what they may, and may not, be. It is, in short, the assumption of a right to banish the principle of human rights, the principle of justice itself, from off the earth, and set up their own personal will, pleasure, and interest in its place. All this, and nothing less, is involved in the very idea that there can be any such thing as human legislation that is obligatory upon those upon whom it is imposed.
Auszüge aus dem hervorragenden Essay Natural Law von Lysander Spooner.
* Anspielung
Men living in contact with each other, and having intercourse together, cannot avoid learning natural law, to a very great extent, even if they would. The dealings of men with men, their separate possessions and their individual wants, and the disposition of every man to demand, and insist upon, whatever he believes to be his due, and to resent and resist all invasions of what he believes to be his rights, are continually forcing upon their minds the questions, Is this act just? or is it unjust? Is this thing mine? or is it his? And these are questions of natural law; questions which, in regard to the great mass of cases, are answered alike by the human mind everywhere.
Children learn the fundamental principles of natural law at a very early age. Thus they very early understand that one child must not, without just cause, strike or otherwise hurt, another; that one child must not assume any arbitrary control or domination over another; that one child must not, either by force, deceit, or stealth, obtain possession of anything that belongs to another; that if one child commits any of these wrongs against another, it is not only the right of the injured child to resist, and, if need be, punish the wrongdoer, and compel him to make reparation, but that it is also the right, and the moral duty, of all other children, and all other persons, to assist the injured party in defending his rights, and redressing his wrongs. These are fundamental principles of natural law, which govern the most important transactions of man with man. Yet children learn them earlier than they learn that three and three are six, or five and five ten. Their childish plays, even, could not be carried on without a constant regard to them; and it is equally impossible for persons of any age to live together in peace on any other conditions.
(...)
If justice be not a natural principle, then there is no such thing as injustice; and all the crimes of which the world has been the scene, have been no crimes at all; but only simple events, like the falling of the rain, or the setting of the sun; events of which the victims had no more reason to complain than they had to complain of the running of the streams, or the growth of vegetation.
(...)
If there be any such principle as justice, it is, of necessity, a natural principle; and, as such, it is a matter of science, to be learned and applied like any other science. And to talk of either adding to, or taking from, it, by legislation, is just as false, absurd, and ridiculous as it would be to talk of adding to, or taking from, mathematics, chemistry, or any other science, by legislation.
(...)
On the other hand, if there be no such natural principle as justice, there can be no such thing as dishonesty; and no possible act of either force or fraud, committed by one man against the person or property of another, can be said to be unjust or dishonest; or be complained of, or prohibited, or punished as such. In short, if there be no such principle as justice, there can be no such acts as crimes; and all the professions of governments, so called, that they exist, either in whole or in part, for the punishment or prevention of crimes, are professions that they exist for the punishment or prevention of what never existed, nor ever can exist. Such professions are therefore confessions that, so far as crimes are concerned, governments have no occasion to exist; that there is nothing for them to do, and that there is nothing that they can do. They are confessions that the governments exist for the punishment and prevention of acts that are, in their nature, simple impossibilities.
(...)
What, then, is legislation? It is an assumption by one man, or body of men, of absolute, irresponsible dominion over all other men whom they call subject to their power. It is the assumption by one man, or body of men, of a right to subject all other men to their will and their service. It is the assumption by one man, or body of men, of a right to abolish outright all the natural rights, all the natural liberty of all other men; to make all other men their slaves; to arbitrarily dictate to all other men what they may, and may not, do; what they may, and may not, have; what they may, and may not, be. It is, in short, the assumption of a right to banish the principle of human rights, the principle of justice itself, from off the earth, and set up their own personal will, pleasure, and interest in its place. All this, and nothing less, is involved in the very idea that there can be any such thing as human legislation that is obligatory upon those upon whom it is imposed.
Auszüge aus dem hervorragenden Essay Natural Law von Lysander Spooner.
* Anspielung
Donnerstag, Oktober 20, 2005
Nur die halbe Wahrheit
Zu einer bemerkenswerten Entscheidung gelangte kürzlich das slowakische Verfassungsgericht: Artikel 5 der Antidiskriminierungs-Richtlinie des Europäischen Rates verstößt gegen die slowakische Verfassung. Artikel 5 gestattet den Mitgliedsstaaten, Maßnahmen der "positiven Diskriminierung" in Verbindung mit der Gleichstellung ethnischer Minderheiten zu erlassen und erklärt diese als mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar.
Als Paradebeispiel für Positividiskriminierungen gilt die gesetzliche Bevorzugung "gleich qualifizierter" Frauen bei Bewerbungen im Öffentlichen Dienst. Gerechtfertigt werden derartige Diskriminierungen mit der These, dass "strukturellen Diskriminierungen" (zB die Benachteiligung der Frauen) lediglich durch "positive Diskriminierungen" bekämpft werden können, um so einen nachhaltigen Einfluss auf das gesellschaftliche Klima auszuüben.
Die besagte Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse ist seit Juli 2004 Bestandteil slowakischen Rechts. Daran knüpfte sich ein 15-monatiger Streit zwischen Parlament und Regierung, wobei letztere Artikel 5 ablehnte.
Dieser Streit wurde nun vom Verfassungsgericht entschieden. Demnach sind Normen, welche Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit bevorteilen, mit der slowakischen Verfassung inkompatibel, weil sie dem Grundsatz der gleichen Behandlung aller Bürger vor dem Gesetz zuwiderlaufen. Auswirkungen hat das Urteil in erster Linie für die Roma, da laut Spruch die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit keine privilegierte Behandlung im Schulbereich oder bei der Jobvergabe rechtfertigt. Leider sind die Verfassungsrichter auf halbem Wege stehen geblieben, sehen sie doch in der Förderung von Frauen, Kindern und anderen gesellschaftlichen Gruppierungen auf Kosten aller anderen keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. So darf gemutmaßt werden, ob das Urteil in dieser Form tatsächlich durch den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit motiviert war oder ob die Formulierung des Artikel 5 nicht eine allzu billige Gelegenheit bot, sich auf dem Rücken der ungeliebten Roma öffentlichkeitswirksam zu profilieren...
Als Paradebeispiel für Positividiskriminierungen gilt die gesetzliche Bevorzugung "gleich qualifizierter" Frauen bei Bewerbungen im Öffentlichen Dienst. Gerechtfertigt werden derartige Diskriminierungen mit der These, dass "strukturellen Diskriminierungen" (zB die Benachteiligung der Frauen) lediglich durch "positive Diskriminierungen" bekämpft werden können, um so einen nachhaltigen Einfluss auf das gesellschaftliche Klima auszuüben.
Die besagte Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse ist seit Juli 2004 Bestandteil slowakischen Rechts. Daran knüpfte sich ein 15-monatiger Streit zwischen Parlament und Regierung, wobei letztere Artikel 5 ablehnte.
Artikel 5
Positive Maßnahmen
Der Gleichbehandlungsgrundsatz hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, zur Gewährleistung der vollen Gleichstellung in der Praxis spezifische Maßnahmen, mit denen Benachteiligungen aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft verhindert oder ausgeglichen werden, beizubehalten oder zu beschließen.
Dieser Streit wurde nun vom Verfassungsgericht entschieden. Demnach sind Normen, welche Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit bevorteilen, mit der slowakischen Verfassung inkompatibel, weil sie dem Grundsatz der gleichen Behandlung aller Bürger vor dem Gesetz zuwiderlaufen. Auswirkungen hat das Urteil in erster Linie für die Roma, da laut Spruch die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit keine privilegierte Behandlung im Schulbereich oder bei der Jobvergabe rechtfertigt. Leider sind die Verfassungsrichter auf halbem Wege stehen geblieben, sehen sie doch in der Förderung von Frauen, Kindern und anderen gesellschaftlichen Gruppierungen auf Kosten aller anderen keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. So darf gemutmaßt werden, ob das Urteil in dieser Form tatsächlich durch den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit motiviert war oder ob die Formulierung des Artikel 5 nicht eine allzu billige Gelegenheit bot, sich auf dem Rücken der ungeliebten Roma öffentlichkeitswirksam zu profilieren...
Mittwoch, Oktober 19, 2005
(Ein Hauch von) free lunch
Wer morgen eine Gelegenheit zu "kostenloser" Verpflegung sucht, muss lediglich sein rotes Herz schlagen lassen.
Unter dem Motto "Das Wiener Herz schlägt rot" lanciert die SPÖ Wien nämlich eine finale Wahl-Kampagne und bietet free lunch in sechs Burgerking-Filialen an. Einzige Voraussetzung ist das Vorzeigen "des beliebten rot-weißen SPÖ Wien-Häupl-Freundschaftsbandes", das natürlich gratis bei den diversen "Wählbars" zu erwerben ist. Um free lunch handelt es sich freilich nur auf den ersten Blick, wird die Aktion doch letztendlich über Steuergelder finanziert werden; dennoch eine Möglichkeit, sich ein kleines Stückchen des Raubgutes zurückzuholen.
Unter dem Motto "Das Wiener Herz schlägt rot" lanciert die SPÖ Wien nämlich eine finale Wahl-Kampagne und bietet free lunch in sechs Burgerking-Filialen an. Einzige Voraussetzung ist das Vorzeigen "des beliebten rot-weißen SPÖ Wien-Häupl-Freundschaftsbandes", das natürlich gratis bei den diversen "Wählbars" zu erwerben ist. Um free lunch handelt es sich freilich nur auf den ersten Blick, wird die Aktion doch letztendlich über Steuergelder finanziert werden; dennoch eine Möglichkeit, sich ein kleines Stückchen des Raubgutes zurückzuholen.
Dienstag, Oktober 18, 2005
Nie wieder Arbeits...
Ein Positivum kann ich meiner (relativ kurzen und oberflächlichen) Beschäftigung mit dem Arbeits-"Recht" durchaus abgewinnen - der wichtigste Passus eines je von mir unterschriebenen Arbeitsvertrags wird folgendermaßen lauten: "Der Arbeitnehmer ist in keinem erdenklichen Fall mit Angelegenheiten, welche das Arbeits- oder Sozialrecht zum wesentlichen Inhalt haben, zu betrauen, widrigenfalls er zum vorzeitigen Austritt aus dem Beschäftigungsverhältnis bei gleichzeitiger voller Kündigungsentschädigung berechtigt ist."
Bei der Prüfung heute abend konnte ich tatsächlich nach Ausbedingung einer Entscheidungsfrage ein Gut erringen. Meine Unkenntnis spezieller Mutterschutzregeln bei Schwangerschaftseintritt während eines Probebeschäftigungsverhältnisses konnte ich letztendlich durch die Wiedergabe des genauen Prozentsatzes der Lohnnebenkostenbelastung (1,53%) aufgrund der Neuregelung der Abfertigung ausgleichen.
Bei der Prüfung heute abend konnte ich tatsächlich nach Ausbedingung einer Entscheidungsfrage ein Gut erringen. Meine Unkenntnis spezieller Mutterschutzregeln bei Schwangerschaftseintritt während eines Probebeschäftigungsverhältnisses konnte ich letztendlich durch die Wiedergabe des genauen Prozentsatzes der Lohnnebenkostenbelastung (1,53%) aufgrund der Neuregelung der Abfertigung ausgleichen.
Sonntag, Oktober 16, 2005
Den Rechtspositivisten in allen Parteien...
...widme ich eine von mir im Sommer verfasste kurze Abhandlung über die Irrtümer und Folgen der positivistischen Lehre:
Hans Kelsens positivistische Rechtstheorie hat Generationen von Juristen in den Bann gezogen. Die Attraktivität seiner “Reinen Rechtslehre” liegt in der propagierten Wissenschaftlichkeit und
Ideologieferne. Tatsächlich aber steht Kelsens Rechtspositivismus in der konstruktivistischen Tradition des Sozialismus, zieht (wertlose, weil tautologische) Schlussfolgerungen aus selbst definierten Begriffen und rechtfertigt die totalitäre Staatspraxis der legislativen Omnipotenz durch eine beispiellose Ignoranz gegenüber einer Jahrhunderte alten Denktradition der Auffassung von Recht als rule of law, als Schutz der individuellen Freiheit und der Begrenzung legislativer Gewalt.
Mittwoch, Oktober 12, 2005
Schilys Abschiedsgeschenk
Der scheidende deutsche Bundesinnenminister Otto Schily wurde aufgrund seiner restriktiven Haltung in Sachen "Antiterror" und der damit verbundenen Aushöhlung der (sowieso nur noch rudimentar) vorhandenen Freiheitsrechte bekannt. Sein Abschiedsgeschenk: ein Kreuzzug gegen die Pressefreiheit.
Die FDP fordert eine Sondersitzung des Bundestags, Journalistenverbände sind erzürnt. Was war passiert?
Ende September geriet mit Bruno Schirra ein Autor des konservativen Monatsmagazin "Cicero" ins Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft. In seiner April-Ausgabe veröffentlichte das Magazin einen Artikel, in dem Schirra aus internen Aufzeichnungen des Bundeskriminalamts zitiert. Thema: Finanzierung islamistischer Terroristen. Straftatbestand: Geheimnisverrat. Während Schirra in Israel weilt, durchsucht das Landeskriminalamt sein Haus in Berlin. Via Telefon wird ihm auszugsweise der Hausdurchsuchungsbeschluss verlesen. Gleiche Zeit, gleiches Spiel, anderer Ort: auch die Cicero-Redaktionsräume in Potsdam werden wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat durchforstet. Dort stößt man zwar auf anwesende Redakteure, aber auf kein geheimes BKA-Dokument. Markus C. Hurek berichtet:
Weder in Potsdam noch in Schirras Haus also werden die Beamten fündig. Das hindert sie freilich nicht, anderes Material mitzunehmen:
Man kann nur hoffen, dass "Cicero" nach diesen Erfahrungen seine staatstragende Blattlinie in Zukunft überdenken wird...
Die FDP fordert eine Sondersitzung des Bundestags, Journalistenverbände sind erzürnt. Was war passiert?
Ende September geriet mit Bruno Schirra ein Autor des konservativen Monatsmagazin "Cicero" ins Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft. In seiner April-Ausgabe veröffentlichte das Magazin einen Artikel, in dem Schirra aus internen Aufzeichnungen des Bundeskriminalamts zitiert. Thema: Finanzierung islamistischer Terroristen. Straftatbestand: Geheimnisverrat. Während Schirra in Israel weilt, durchsucht das Landeskriminalamt sein Haus in Berlin. Via Telefon wird ihm auszugsweise der Hausdurchsuchungsbeschluss verlesen. Gleiche Zeit, gleiches Spiel, anderer Ort: auch die Cicero-Redaktionsräume in Potsdam werden wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat durchforstet. Dort stößt man zwar auf anwesende Redakteure, aber auf kein geheimes BKA-Dokument. Markus C. Hurek berichtet:
Die Festplatte des Cicero-Redakteurs, der regelmäßigen Kontakt zu Bruno Schirra hält, wird komplett kopiert. Dass sich darauf der gesamte E-Mail-Verkehr, unveröffentlichte Manuskripte und Planungsunterlagen der Redaktion befinden, nehmen beide Staatsanwälte achselzuckend in Kauf. Sie versichern noch, dass ihre Aktion so diskret geplant und durchgeführt worden sei, dass die Öffentlichkeit davon nichts erfahre. Doch nur Minuten später ruft der Spiegel an, der die Nachricht von der Durchsuchung wenig später online meldet.
Weder in Potsdam noch in Schirras Haus also werden die Beamten fündig. Das hindert sie freilich nicht, anderes Material mitzunehmen:
Der Großteil dessen, was die Kollegen von der Wasserschutzpolizei nach acht Stunden in fünfzehn Kisten aus dem Haus schaffen, wird später als so genannter „Zufallsfund“ protokolliert werden. Denn mit dem Top-Terroristen Zarqawi haben Akten über Max Strauß, Spürpanzer-Geschäfte, Leuna-Machenschaften und Waffenlobbyisten-Details nichts zu tun. Kollegen, die noch am gleichen Tag die ausgeräumten Aktenregale in Schirras Arbeitszimmer sehen, äußern den Eindruck, die Suche nach dem Zarqawi-Dokument könnte lediglich der Anlass für den Besuch gewesen sein. Zumal keine der beschlagnahmten Akten, das Protokoll hält 100(!) Positionen fest, Material über den Terroristen enthält. Dass Schirra- an jenem Morgen nicht im Haus ist, sondern unter den Augen von BKA-Beamten in Tel Aviv weilt, halten sie nicht für einen Zufall.
Man kann nur hoffen, dass "Cicero" nach diesen Erfahrungen seine staatstragende Blattlinie in Zukunft überdenken wird...
Dienstag, Oktober 11, 2005
difficile est saturam non scribere...
Noch schwieriger gestaltet es sich, eine Satire über die Satire zu schreiben. Deswegen sei dies auch gar nicht versucht und dem reinen Text Raum gegeben, den die Grünen-Spitzenkandidatin für Wien, Maria Vassilakou, heute in ihrem Wahlblog zum Besten gegeben hat:
Und nicht vergessen: Nur die Kompetenz zählt!
Unsere Liste spiegelt auf jeden Fall die Vielfalt dieser Stadt: Auf Listenplatz Nummer 14 kandidiert Marco Schreuder (36), der als erster offen homosexueller Gemeinderat in die Geschichte Wiens eingehen könnte. Auch die transsexuelle Kandidatin Susanne Speckmayer auf Platz 17 und die Lesbe Jennifer Kickert auf 19 liegen noch im wählbaren Bereich. Wer die Positionen der Parteien kennen lernen will, der kommt auf jeden Fall heute zur Podiumsdiskussion der Hosi (1020 Wien, Novaragasse 40., ab 19 Uhr) "Wien wählt warm" [rofl] mit den VertreterInnen aller Wiener Parteien.
Und nicht vergessen: Nur die Kompetenz zählt!
Montag, Oktober 10, 2005
Sonntag, Oktober 09, 2005
In der U-Bahn mit der Chefin von Wien
Mit einer leichten Vorahnung besteige ich heute kurz nach halb drei in der Station Volkstheater die U-Bahn in Richtung Schottenring; vor mir ein bis auf zwei Personen leeres Abteil, von denen eine Person gewelltes schwarzes Haar und eine grüne Strandtasche trägt. Ich sollte mich nicht irren und nehme doch tatsächlich zwei Meter nebst der "Chefin in Wien" Platz. Ihre Begleitung - mutmaßlich ein Pressesprecher - teilt seinem Gesprächspartner via Handy gerade Trends und Teilergebnisse der heutigen Landtagswahl in Burgenland mit (die Parteien werden darüber ja schon vorab informiert). "Dramatische Verluste für die FPÖ" kann ich noch vernehmen, als er plötzlich seine Stimme senkt - schließlich könnte ich massenhaft burgenländische Wahlberechtigte kontaktieren und aufgrund dieser Geheiminfos das Wahlergebnis maßgeblich beeinflussen! Nachdem er das Gespräch beendet hat, meinte er zu Frau Grundsicherung: "Warten wir noch auf das vorläufige amtliche Endergebnis und dann schicken wir die Meldung raus." Die Chefin in Wien antwortet nicht, sondern richtet ihren Blick gegen die Fensterscheibe und zupft sich ihr Haar zurecht. Schließlich gilt es, auch ohne Fotomontage ungefähr so auszusehen wie auf dem Laufsteg bzw. auf den Wahlfotos.
Freitag, Oktober 07, 2005
Der apolitische Politiker
20% bei der Grazer Gemeinderatswahl 2003, drittstärkste Kraft bei den steirischen Landtagswahlen 2005 - KPÖ-Aushängeschild Ernest Kaltenegger eilt von Erfolg zu Erfolg. Die Konkurrenzparteien haben sich auf eine neue Sprachregelung geeinigt: kein "lokales" Phänomen, sondern ein "regionales" stelle Kaltenegger dar. Die Anzeichen mehren sich, dass er anlässlich der nächstjährigen Wahlen im Bund zum "nationalen" mutieren könnte. Versuch einer konsequent liberalen Betrachtungsweise.
Die Analyse der politischen Mitbewerber fällt stets geteilt aus, wie anhand der Einschätzung des Tiroler ÖVP-Landesgeschäftsführer Josef Lettenbichler exemplarisch anschaulich zu machen ist:
Was aber unterscheidet Kaltenegger so fundamental von seinen Kollegen? In den Blickpunkt der breiten Öffentlichkeit rückte Ernest Kaltenegger mit seinem Erfolg bei den Grazer Gemeinderatswahlen 2003, als er 20% der Stimmen auf sich vereinen konnte. Der steirischen Bevölkerung ist er schon länger ein Begriff. Seit 1981 sitzt Kaltenegger im Gemeinderat. Sein Lohn für diese Tätigkeit beläuft sich auf 4600 Euro monatlich. 2700 Euro davon spendet er an jene Bedürftigen, die tagtäglich an seine Tür klopfen - völlig unbürokratisch, ohne Antragsformulare und amtliche Bedürftigkeitsprüfungen. Während andere Poltiker - auf "soziale Miss-Stände" angesprochen - geloben, eine Lösung zu suchen und einen Arbeitskreis bilden, zückt Kaltenegger seine Brieftasche.
Und der Kommunismus? Häufig werfen ihm seine Gegner "Nicht-Politik" vor, da er keinerlei ideologischen Angriffsflächen bietet. Nie kommt ihm ein ideologisches Wort über die Lippen. Nicht Marx oder Lenin, sondern die Alltagshelden seien seine Vorbilder. Die proletarische Weltrevolution ist ihm ein Fremdwort. Von Wahlplakaten lacht er nicht in roten T-Shirts mit Hammer und Sichel, sondern in bürgerlich-biederem Anzug mit Krawatte. Anstatt einschlägig kommunistischer Parolen bedient er sich mit Vorliebe christlicher Apercus ("Geben statt nehmen"). So mutet es nicht weiter verwunderlich an, dass die ehemaligen Klasnic-Wähler in Scharen der KPÖ ihre Stimme gaben. Da präsentiert sich ein Mann mit eben jener weißen Weste, welche die "Landesmutter" längst verloren hatte. 40 % der KPÖ-Stimmen stammen laut "Standard"-Wählerstromanalyse von ehemaligen Wählern der ÖVP bzw. FPÖ. Klar ist, dass (Steuer-)Raub Raub bleibt, so ethisch hochstehend man Kalteneggers Gelderverwendung auch ansehen mag. Der Zweck heiligt niemals die Mittel. Auch Kaltenegger tut nichts anderes, als das zuvor vom staatlichen Zwangsapparat abgenötigte Raubgut umzuverteilen. Wie jeder Politiker zeichnet er sich dadurch aus, mit dem Geld anderer Leute großzügig zu sein. Aber der KPÖ-Frontmann nutzt es nicht, um Pfründe zu erwerben, Freunderlwirtschaft zu betreiben oder sich selbst übermäßig zu bereichern. Die "Oberösterreichischen Nachrichten" bezeichneten ihn in einem Portrait treffend als einen, der "irgendwo zwischen Robin Hood und dem heiligen Martin angesiedelt" sei. Kaltenegger ist daher nicht weniger oder mehr Kommunist als seine rotschwarzblauorangegrünen Pendants, die zurecht bangen, sollte er bundespolitische Avancen entwickeln: ein kommunistischer, dezidierter Anti-Ideologe, der tut, was er sagt, stellt den Super-GAU für die allgemeine Politikerkaste dar. Sein einziger Fehler: er ist und bleibt dennoch einer von ihnen.
Die Analyse der politischen Mitbewerber fällt stets geteilt aus, wie anhand der Einschätzung des Tiroler ÖVP-Landesgeschäftsführer Josef Lettenbichler exemplarisch anschaulich zu machen ist:
Er macht glaubwürdige und nicht unsympathische Politik. Aber Kommunismus ist schlimm.Der allgemeine Tenor lautet: "Die Regierenden haben die Bescheidenheit verloren, sämtliche Politiker leben nicht mehr das, was sie sagen. Schad', dass er bei der KPÖ ist, ansonsten hätten wir ihn alle gerne in unseren Reihen."
Was aber unterscheidet Kaltenegger so fundamental von seinen Kollegen? In den Blickpunkt der breiten Öffentlichkeit rückte Ernest Kaltenegger mit seinem Erfolg bei den Grazer Gemeinderatswahlen 2003, als er 20% der Stimmen auf sich vereinen konnte. Der steirischen Bevölkerung ist er schon länger ein Begriff. Seit 1981 sitzt Kaltenegger im Gemeinderat. Sein Lohn für diese Tätigkeit beläuft sich auf 4600 Euro monatlich. 2700 Euro davon spendet er an jene Bedürftigen, die tagtäglich an seine Tür klopfen - völlig unbürokratisch, ohne Antragsformulare und amtliche Bedürftigkeitsprüfungen. Während andere Poltiker - auf "soziale Miss-Stände" angesprochen - geloben, eine Lösung zu suchen und einen Arbeitskreis bilden, zückt Kaltenegger seine Brieftasche.
Und der Kommunismus? Häufig werfen ihm seine Gegner "Nicht-Politik" vor, da er keinerlei ideologischen Angriffsflächen bietet. Nie kommt ihm ein ideologisches Wort über die Lippen. Nicht Marx oder Lenin, sondern die Alltagshelden seien seine Vorbilder. Die proletarische Weltrevolution ist ihm ein Fremdwort. Von Wahlplakaten lacht er nicht in roten T-Shirts mit Hammer und Sichel, sondern in bürgerlich-biederem Anzug mit Krawatte. Anstatt einschlägig kommunistischer Parolen bedient er sich mit Vorliebe christlicher Apercus ("Geben statt nehmen"). So mutet es nicht weiter verwunderlich an, dass die ehemaligen Klasnic-Wähler in Scharen der KPÖ ihre Stimme gaben. Da präsentiert sich ein Mann mit eben jener weißen Weste, welche die "Landesmutter" längst verloren hatte. 40 % der KPÖ-Stimmen stammen laut "Standard"-Wählerstromanalyse von ehemaligen Wählern der ÖVP bzw. FPÖ. Klar ist, dass (Steuer-)Raub Raub bleibt, so ethisch hochstehend man Kalteneggers Gelderverwendung auch ansehen mag. Der Zweck heiligt niemals die Mittel. Auch Kaltenegger tut nichts anderes, als das zuvor vom staatlichen Zwangsapparat abgenötigte Raubgut umzuverteilen. Wie jeder Politiker zeichnet er sich dadurch aus, mit dem Geld anderer Leute großzügig zu sein. Aber der KPÖ-Frontmann nutzt es nicht, um Pfründe zu erwerben, Freunderlwirtschaft zu betreiben oder sich selbst übermäßig zu bereichern. Die "Oberösterreichischen Nachrichten" bezeichneten ihn in einem Portrait treffend als einen, der "irgendwo zwischen Robin Hood und dem heiligen Martin angesiedelt" sei. Kaltenegger ist daher nicht weniger oder mehr Kommunist als seine rotschwarzblauorangegrünen Pendants, die zurecht bangen, sollte er bundespolitische Avancen entwickeln: ein kommunistischer, dezidierter Anti-Ideologe, der tut, was er sagt, stellt den Super-GAU für die allgemeine Politikerkaste dar. Sein einziger Fehler: er ist und bleibt dennoch einer von ihnen.
Samstag, Oktober 01, 2005
Nicht alles, was glänzt, ist Gold
Mit heutigem Tage tritt in Florida ein als "Stand Your Ground Law" bezeichnetes Gesetz in Kraft, das von den einen als Stärkung des Selbstverteidigungsrechts, von den anderen als Freibrief für willkürliche und legale Tötung angesehen wird. Voreilige Freiheitsfreunde, die jegliche vermeintliche "Liberalisierung" im Bezug auf Waffen bejubeln, seien gewarnt: nicht alles, was glänzt, ist Gold.
Es ist ein düsteres Bild, das die Gegner des neuen Gesetzes zeichnen. In ihrer "Kampagne Brady" raten sie, bei zukünftigen Meinungsverschiedenheiten in Florida jegliche Diskussion zu vermeiden, um mit dem Leben davonzukommen. Selbst bei einem unspektakulären, verschuldeten Autounfall sei es besser, im Wagen zu verharren und die Hände gut sichtbar zu zeigen, andernfalls der Unfallgegner zum finalen Todesschuss berechtigt sei. Da den europäischen Medien - von der Darstellung der Antiwaffen-Kampagne abgesehen - wenig Substantielles zu entnehmen ist, empfiehlt sich ein kurzer Blick in das besagte Gesetz, das Gouverneur Jeb Bush vor einem halben Jahr unterzeichnet hat und das heute in Kraft tritt.
Der große Paradigmenwechsel des Gesetzes liegt in der einheitlichen Behandlung von Notwehrfällen im privaten und öffentlichen Bereich. Bei Verbrechen im eigenen Heim galt seit jeher die von der alten Binsenwahrheit "My home is my castle" beeinflusste "stand your ground"-Doktrin. Demnach ist der im eigenen Haus Angegriffene A nicht zur Flucht verpflichtet, um der drohenden Verletzung zu entgehen. Er kann vielmehr standhaft bleiben ("stay your ground") und auch "deadly force" anwenden, falls ein schwerwiegender Angriff unmittelbar droht. Wurde A hingegen auf einer öffentlichen Straße in Florida angegriffen, hatte er nach alter Rechtslage nicht das Recht, den Aggressor zu töten, wenn er auf sichere Art und Weise flüchten könnte. Selbst wenn A wusste, dass der Aggressor ihn töten wolle, war es ihm versagt, "deadly force" anwenden. Stattessen hatte er der "Ausweichpflicht" zu entsprechen. Die Vereinheitlichung der Rechtslage in diesem Punkt ist eindeutig zu befürworten; das Recht darf dem Unrecht nicht weichen.
Das Gesetz verabschiedet sich jedoch von einem anderen elementaren Grundsatz des Selbstverteidigungsrechts. Dabei geht es im Grunde um das typischerweise in Selbstverteidigungsfällen auftretende Problem, das auch Murray Rothbard in "The Ethics of Liberty" behandelt hat: in welcher Intensität darf sich der Angegriffene zur Wehr setzen und wem obliegt die Beweislast im Bezug auf die Existenz eines rechtswidrigen Angriffs? Rothbards naturrechtlicher Auffassung zufolge verliert der Kriminelle sein Recht im selben Ausmaß, in welchem er in das des anderen eingegriffen hat; dieses Ausmaß bildet das Kriterium für das Ausmaß der zulässigen Selbstverteidigung. Die Kardinalfrage besteht nun darin, welche Anforderungen man an den kriminellen Eingriff in Rechte anderer stellt. Defensive Gewalt ist demnach ausschließlich zulässig, um einen unmittelbar und tatsächlich drohenden Eingriff in die Rechte einer Person abzuwehren. Dieser Eingriff muss sich in einem eindeutigen Akt offenbaren - bloße Vermutung oder Wahrscheinlichkeit ist zu wenig, wie Rothbard am Beispiel der Prohibition demonstriert. Das allgemeine Alkoholverbot wurde als defensiver Akt zum Schutz von Leben und Eigentum verstanden, da Menschen in alkoholisiertem Zustand dazu tendieren, Gewaltdelikte zu begehen.
Rothbard schlussfolgert:
Dieser Beweispflicht ist sicherlich entsprochen, wenn sich der Familienvater einem Einbrecher gegenüber sieht, der soeben die Balkontüre eingeschlagen hat und der sich auf ihn zubewegt. Man kann von unserem Familienvater nicht ernsthaft erwarten, dass er sich bei dem Einbrecher zuerst ausführlich über dessen Absichten erkundigt, bis er Maßnahmen setzt. "Guten Tag, Herr Einbrecher, haben sie vor, meine Frau zu vergewaltigen und mich zu erschießen oder begnügen Sie sich mit Fernseher und Tresor?" Das neue Gesetz allerdings streicht diese Beweislast des Selbstverteidigers und unterstellt dem Eindringling unwiderleglich, dass er das Leben der dort wohnenden Personen gefährden will. Der Gesetzeslaut spricht von einer "presumption", die "conclusive" ist - also auch nicht durch gegensätzlichen offenkundigen Beweis zu entkräften ist. Diese Regelung ordnet nicht etwa eine Beweislastumkehr zulasten des Angreifers an; sie eliminiert die Möglichkeit eines Beweises a priori. Die selbe Regelung trifft auf Situationen in Fahrzeugen zu (der Zweck besteht in einer gewünschten restriktiveren Handhabung von Fällen des "car hijacking"). Dies hat zur Folge, dass "Selbstverteidiger" A auch dann nicht geklagt und verurteilt werden kann, wenn eindeutig und ohne Zweifel feststeht, dass "Aggressor" B nicht kurz davor stand, einen Angriff gegen A zu initiieren.
Situationen, in denen das neue Gesetz deshalb zu wahnsinnigen Ergebnissen führt, sind nicht allzu schwer auszudenken. Der vermeintliche Aggressor B, ein leicht Betrunkener, der sich As Auto nähert und es ohne seinen Willen berührt (um sich abzustützen oder sonstwas), kann von A legal erschossen werden, wenn dieser davon ausgegangen war, dass B ihn entführen wollte. Dutzende Zeugenaussagen, nach denen einwandfrei ersichtlich war, dass es sich um einen harmlosen Bettler/Alkoholiker gehandelt hat, der keinerlei kriminelle Absichten erkennen ließ, würden daran nichts ändern.
Nach der alten Rechtslage durfte der Aggressor getötet werden, wenn das Opfer allen Grund zur Annahme eines unmittelbar bevorstehenden Angriffes hatte. Nach der neuen Rechtslage ist jeder Aggressor zum Abschuss frei gegeben, wenn das Opfer allen Grund zur Annahme hatte, dass er in sein Haus oder sein Auto rechtswidrig bzw. gewalttätig eintreten wird.
Weite Teile des Gesetzes sind folglich abzulehnen; nicht weil es - so der Tenor der Gegner - das Eigentum höher als das Leben bewertet, sondern weil es ein Kriterium abschafft, das als einziges zu verhindern in der Lage ist, dass sämtliche Formen der Tyrannei entschuldbar werden: die beim Selbstverteidiger liegende Beweislast.
Es ist ein düsteres Bild, das die Gegner des neuen Gesetzes zeichnen. In ihrer "Kampagne Brady" raten sie, bei zukünftigen Meinungsverschiedenheiten in Florida jegliche Diskussion zu vermeiden, um mit dem Leben davonzukommen. Selbst bei einem unspektakulären, verschuldeten Autounfall sei es besser, im Wagen zu verharren und die Hände gut sichtbar zu zeigen, andernfalls der Unfallgegner zum finalen Todesschuss berechtigt sei. Da den europäischen Medien - von der Darstellung der Antiwaffen-Kampagne abgesehen - wenig Substantielles zu entnehmen ist, empfiehlt sich ein kurzer Blick in das besagte Gesetz, das Gouverneur Jeb Bush vor einem halben Jahr unterzeichnet hat und das heute in Kraft tritt.
(1) A person is presumed to have held a reasonable fear of imminent peril of death or great bodily harm to himself or herself or another when using defensive force that is intended or likely to cause death or great bodily harm to another if:
(a) The person against whom the defensive force was used was in the process of unlawfully and forcefully entering, or had unlawfully and forcibly entered, a dwelling, residence, or occupied vehicle, or if that person had removed or was attempting to remove another against that person's will from the dwelling, residence, or occupied vehicle; and
(b) The person who uses defensive force knew or had reason to believe that an unlawful and forcible entry or unlawful and forcible act was occurring or had occurred.
A person does not have a duty to retreat from a dwelling,
residence, vehicle, or place where the person has a right to be.
(2) A person who unlawfully enters or attempts to enter a
person's dwelling, residence, or occupied vehicle is presumed to
do so with the intent to commit an unlawful act involving force or violence.
Der große Paradigmenwechsel des Gesetzes liegt in der einheitlichen Behandlung von Notwehrfällen im privaten und öffentlichen Bereich. Bei Verbrechen im eigenen Heim galt seit jeher die von der alten Binsenwahrheit "My home is my castle" beeinflusste "stand your ground"-Doktrin. Demnach ist der im eigenen Haus Angegriffene A nicht zur Flucht verpflichtet, um der drohenden Verletzung zu entgehen. Er kann vielmehr standhaft bleiben ("stay your ground") und auch "deadly force" anwenden, falls ein schwerwiegender Angriff unmittelbar droht. Wurde A hingegen auf einer öffentlichen Straße in Florida angegriffen, hatte er nach alter Rechtslage nicht das Recht, den Aggressor zu töten, wenn er auf sichere Art und Weise flüchten könnte. Selbst wenn A wusste, dass der Aggressor ihn töten wolle, war es ihm versagt, "deadly force" anwenden. Stattessen hatte er der "Ausweichpflicht" zu entsprechen. Die Vereinheitlichung der Rechtslage in diesem Punkt ist eindeutig zu befürworten; das Recht darf dem Unrecht nicht weichen.
Das Gesetz verabschiedet sich jedoch von einem anderen elementaren Grundsatz des Selbstverteidigungsrechts. Dabei geht es im Grunde um das typischerweise in Selbstverteidigungsfällen auftretende Problem, das auch Murray Rothbard in "The Ethics of Liberty" behandelt hat: in welcher Intensität darf sich der Angegriffene zur Wehr setzen und wem obliegt die Beweislast im Bezug auf die Existenz eines rechtswidrigen Angriffs? Rothbards naturrechtlicher Auffassung zufolge verliert der Kriminelle sein Recht im selben Ausmaß, in welchem er in das des anderen eingegriffen hat; dieses Ausmaß bildet das Kriterium für das Ausmaß der zulässigen Selbstverteidigung. Die Kardinalfrage besteht nun darin, welche Anforderungen man an den kriminellen Eingriff in Rechte anderer stellt. Defensive Gewalt ist demnach ausschließlich zulässig, um einen unmittelbar und tatsächlich drohenden Eingriff in die Rechte einer Person abzuwehren. Dieser Eingriff muss sich in einem eindeutigen Akt offenbaren - bloße Vermutung oder Wahrscheinlichkeit ist zu wenig, wie Rothbard am Beispiel der Prohibition demonstriert. Das allgemeine Alkoholverbot wurde als defensiver Akt zum Schutz von Leben und Eigentum verstanden, da Menschen in alkoholisiertem Zustand dazu tendieren, Gewaltdelikte zu begehen.
In the same way, it could be held that (a) the failure to ingest vitamins makes people more irritable, that (b) the failure is therefore likely to increase crime, and that therefore (c) everyone should be forced to take the proper amount of vitamins daily.
Rothbard schlussfolgert:
Once we bring in "threats" to person and property that are vague and future-i.e., are not overt and immediate, then all manner of tyranny becomes excusable. In short, the burden of proof that the aggression has really begun must be on the person who employs the defensive violence.
Dieser Beweispflicht ist sicherlich entsprochen, wenn sich der Familienvater einem Einbrecher gegenüber sieht, der soeben die Balkontüre eingeschlagen hat und der sich auf ihn zubewegt. Man kann von unserem Familienvater nicht ernsthaft erwarten, dass er sich bei dem Einbrecher zuerst ausführlich über dessen Absichten erkundigt, bis er Maßnahmen setzt. "Guten Tag, Herr Einbrecher, haben sie vor, meine Frau zu vergewaltigen und mich zu erschießen oder begnügen Sie sich mit Fernseher und Tresor?" Das neue Gesetz allerdings streicht diese Beweislast des Selbstverteidigers und unterstellt dem Eindringling unwiderleglich, dass er das Leben der dort wohnenden Personen gefährden will. Der Gesetzeslaut spricht von einer "presumption", die "conclusive" ist - also auch nicht durch gegensätzlichen offenkundigen Beweis zu entkräften ist. Diese Regelung ordnet nicht etwa eine Beweislastumkehr zulasten des Angreifers an; sie eliminiert die Möglichkeit eines Beweises a priori. Die selbe Regelung trifft auf Situationen in Fahrzeugen zu (der Zweck besteht in einer gewünschten restriktiveren Handhabung von Fällen des "car hijacking"). Dies hat zur Folge, dass "Selbstverteidiger" A auch dann nicht geklagt und verurteilt werden kann, wenn eindeutig und ohne Zweifel feststeht, dass "Aggressor" B nicht kurz davor stand, einen Angriff gegen A zu initiieren.
Situationen, in denen das neue Gesetz deshalb zu wahnsinnigen Ergebnissen führt, sind nicht allzu schwer auszudenken. Der vermeintliche Aggressor B, ein leicht Betrunkener, der sich As Auto nähert und es ohne seinen Willen berührt (um sich abzustützen oder sonstwas), kann von A legal erschossen werden, wenn dieser davon ausgegangen war, dass B ihn entführen wollte. Dutzende Zeugenaussagen, nach denen einwandfrei ersichtlich war, dass es sich um einen harmlosen Bettler/Alkoholiker gehandelt hat, der keinerlei kriminelle Absichten erkennen ließ, würden daran nichts ändern.
Nach der alten Rechtslage durfte der Aggressor getötet werden, wenn das Opfer allen Grund zur Annahme eines unmittelbar bevorstehenden Angriffes hatte. Nach der neuen Rechtslage ist jeder Aggressor zum Abschuss frei gegeben, wenn das Opfer allen Grund zur Annahme hatte, dass er in sein Haus oder sein Auto rechtswidrig bzw. gewalttätig eintreten wird.
Weite Teile des Gesetzes sind folglich abzulehnen; nicht weil es - so der Tenor der Gegner - das Eigentum höher als das Leben bewertet, sondern weil es ein Kriterium abschafft, das als einziges zu verhindern in der Lage ist, dass sämtliche Formen der Tyrannei entschuldbar werden: die beim Selbstverteidiger liegende Beweislast.