Dienstag, Oktober 18, 2005

Nie wieder Arbeits...

Ein Positivum kann ich meiner (relativ kurzen und oberflächlichen) Beschäftigung mit dem Arbeits-"Recht" durchaus abgewinnen - der wichtigste Passus eines je von mir unterschriebenen Arbeitsvertrags wird folgendermaßen lauten: "Der Arbeitnehmer ist in keinem erdenklichen Fall mit Angelegenheiten, welche das Arbeits- oder Sozialrecht zum wesentlichen Inhalt haben, zu betrauen, widrigenfalls er zum vorzeitigen Austritt aus dem Beschäftigungsverhältnis bei gleichzeitiger voller Kündigungsentschädigung berechtigt ist."

Bei der Prüfung heute abend konnte ich tatsächlich nach Ausbedingung einer Entscheidungsfrage ein Gut erringen. Meine Unkenntnis spezieller Mutterschutzregeln bei Schwangerschaftseintritt während eines Probebeschäftigungsverhältnisses konnte ich letztendlich durch die Wiedergabe des genauen Prozentsatzes der Lohnnebenkostenbelastung (1,53%) aufgrund der Neuregelung der Abfertigung ausgleichen.

1 Comments:

Blogger Flaubert said...

Danke. Verglichen mit dem Strafrecht ist es schon deutlich weniger, aber auch deutlicher langweiliger und unsinniger. Es kommt aber stark auf deinen Prüfer und dessen bevorzugte Literatur an - wenn du den zweibändigen Tommandl/Schramml inhalieren musst, ist es sicher weniger lustig.

12:28 PM  

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