Tschüß Deutschland!
"Steuerhinterziehung" ( § 370 AO), in zivilisierten Staaten dieser Welt als "Ordnungswidrigkeit" eingestuft, ist in Deutschland nunmehr nicht nur ein strafrechtlich relevantes "Vergehen", sondern sogar ein "Verbrechen"; dafür sorgt der neue § 370a AO. Aber damit nicht genug. Gleichzeitig wird im Regelfall die Steuerhinterziehung eine Vortat zum "Geldwäschestraftatbestand" ( § 261 StGB).
Die Konsequenz:
Hätten wir unseren Kanzleisitz in Deutschland, Sie kämen zu uns, und wir erführen, daß Sie im Ausland über Summen verfügen , die Euro 350.000,00 erreichen, müßten wir Sie sofort denunzieren, wenn wir nur den Verdacht haben, es könnte sich um einen Fall der "gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung in großem Ausmaß" handeln, denn das gilt jetzt als Geldwäsche, und das neue GwG zwänge uns zur Anzeige Ihrer Person - heimlich auch noch, ohne Ihnen etwas zu verraten.
Oder stellen Sie sich einmal vor, was wir mit Sitz in Deutschland tun müßten, wenn Sie uns nur befragten, was Sie mit Ihrer vor 25 oder 30 Jahren in der Schweiz auf einer Urlaubsreise abgeschlossenen zusätzlichen Lebensversicherung machen sollen, die Sie regelmäßig mit - sogar versteuertem Geld - bedient hatten, und die nun fällig wird zur Auszahlung. Sie treten ein in unsere Kanzlei in Deutschland mit der Frage, wie Sie das Geld verwenden können, ohne gleich Gelder an das Finanzamt abführen zu müssen. Und wir sind gezwungen, Sie zur Anzeige zu bringen.
(...)
Für uns ist diese Rechtsentwicklung in weiten Teilen das Ende des Rechtsstaats.
Die Kanzlei entschloss sich daher, ins Internet zu flüchten und von der Dominikanischen Republik aus zu operieren. Dort ist die mit Beratungsberufen eng verknüpfte Diskretion und das Aufrechterhalten eines intakten Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandanten noch möglich - ohne mit beiden Beinen im Gefängnis zu stehen.
Internetkanzlei