Freitag, November 18, 2005

Hoppe in der Wiener Zeitung

Die heutige Beilage ("extra") der Wiener Zeitung widmet sich zu großen Teilen der Frage, ob der Kapitalismus einer weitgehenden staatlichen Kontrolle bedarf oder ob er lediglich in vollkommener Freiheit funktionieren kann.
Der liberale Standpunkt wird dabei in Form eines
Interviews mit Hans-Hermann Hoppe dargelegt. Dieses basiert in weiten Teilen auf Hoppes Aussagen bei dessen letzten Besuch in Wien im Rahmen einer Veranstaltung des Siemens Forum Wien.

In modernen Demokratien ist das Privatrecht Stück für Stück durch öffentliches Recht ersetzt worden. Sie kritisieren diese Entwicklung. Warum?

Das öffentliche Recht ist strikt genommen kein Recht, sondern Willkürherrschaft. Wenn ich im Privatrecht beispielsweise jemanden entführe, dann werde ich zur Verantwortung gezogen. Im öffentlichen Recht gilt dies als Wehrpflicht oder als Dienstpflicht. Wenn ich dir im Privatrecht das Geld aus der Tasche nehme und es an eine andere Person weitergebe, heißt das "stehlen" und "hehlen". Wenn das im öffentlichen Recht gemacht wird, dann heißt das Einkommensumverteilung.
In einer freien Gesellschaft gibt es nur das relativ simple, leicht übersehbare Privatrecht, an das alle Organisationen gleichermaßen gebunden sind und in dem es keinerlei Veränderungen gibt, weil Rechtssprechung in einem herkömmlichen Sinne überhaupt nicht mehr vorhanden ist. Es gibt ja keine Parlamente, die Gesetze verabschieden würden.

1 Comments:

Blogger Flaubert said...

Das ist erstens ein logischer Fehlschluss, weil es die grundsätzliche Illegitimität staatlicher Zwangsdurchsetzung im heutigen Modell nicht im Ansatz zu entkräften weiß. Zweitens gibt es doch bereits heute unzählige private Sicherheitsanbieter. Und siehe da - die arbeiten tatsächlich. Ohne Dienstpflicht. Nur auf Vertragsbasis. Und um Meilen effizienter als die staatlichen Pendants ...

2:17 PM  

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