Donnerstag, August 25, 2005

Absurdität "Kinderwahlrecht"

In Deutschland diskutiert man angesichts eines Vorschlags des Steuerexperten Dr. Paul Kirchhof, der sich in einem Artikel für "Die Welt" übrigens leider als Herz-Jesu-Marxist offenbart, (wieder einmal) über die Einführung eines "Kinderwahlrechtes". Auch das Familienministerium signalisiert Zustimmung. Als Rechtfertigung dient dabei zumeist die Stärkung der Familie und die Herstellung von Gerechtigkeit zwischen den Generationen.
Bis zur Erreichung des Wahlalters würde dieses Kinderwahlrecht in sämtlichen Konstellationen von den Eltern ausgeübt werden, die sich bei ihrer Stimmabgabe nicht unbedingt von Kindesinteressen oder - allgemein - "Interessen zukünftiger Generationen" (wieder so eine Leerformel) leiten müssten. Überlegungen, die von den Eltern für ihre Kinder abgegebene Stimme an den Kinderwillen zu "binden" (vergleichbar einem "imperativen Mandat"), muten etwas absurd an. Wer entscheidet, was dem "Kinderwillen" entspricht? Vielleicht ein staatlicher Jugendbeauftragter, der die Eltern in die Wahlkabine begleitet und die Entsprechung des Kinderwillen gewährleistet? Zudem würde ein derartiges Kinder- oder Familienwahlrecht gegen die Gleichheit der Wahl, den fundamentalen Grundsatz "one man, one vote", verstoßen (je nach konkreter Ausgestaltung wohl auch gegen die geheime Wahl und Unmittelbarkeit). Die Verfassung kann man freilich ändern. Richtig ist das aber nicht.

PS.: Juristisches Schmankerl; Ein Kinderwahlrecht stünde weiters im Verdacht, gegen das Völkerrecht zu verstoßen, da Deutschland den "Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte" ratifiziert hat, der obenstehende, allgemein anerkannte, rechtsstaatliche Grundsätze der Wahl enthält.