Geisteskrank.
Der Leiter der Anfängerübung Zivilrecht, die ich aktuell besuche, meinte kürzlich, dass es sich bei den Autoren des ABGB nicht um Geisteskranke, sondern um Naturrechtler gehandelt hat. Beim ASVG bin ich mir da nicht so sicher...
"Die Erfahrung sollte uns lehren, vor den Gefahren für die Freiheit am stärksten auf der Hut zu sein, wenn die Absichten der Regierung gut sind. (...) Die größten Gefahren für die Freiheit lauern in heimtückischen Eingriffen durch Eiferer mit gutem Willen, aber ohne Verständnis." (Begründung des Minderheitsvotums von U.S. Supreme Court Justice L. Brandeis in Olmstead vs. United States)
4 Comments:
Huch, klingt ja lustig. Welche E ist das denn, würd' ich gern mal nachlesen ...
lieber herr kollege! WelcheS E!
welchE entscheidung, lieber herr anonymos
der OGH hat bekanntlich Erkenntnisse, wofür "E" auch steht!
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