Donnerstag, September 22, 2005

Geisteskrank.

Ein besonderes die Absurdität dieses ganzen Rechtsgebiets demonstrierendes Schmankerl aus dem Arbeitsrecht, das zu lernen ich derzeit genötigt bin, liefert das österreichische Höchstgericht in einer Entscheidung über die Risikohaftung des Arbeitgebers. In besagtem Fall hat der Arbeitnehmer mit einem dem Arbeitgeber gehörenden Fahrzeug einen Schaden verursacht, der die Kfz-Haftpflichtsumme übersteigt. Als Schuldtragender hat der Lenker dem Geschädigten den Schaden freilich zu ersetzen. Der OGH meint allerdings, dass hinsichtlich des die Haftpflichtsumme übersteigenden Schadensbetrags der Arbeitnehmer (!) Geschädigter sei und der Arbeitgeber (!!) unter dem Aspekt des Aufwandersatzes dem Arbeitnehmer ersatzpflichtig (!!!) wird. Hugo Grotius&Co. - schaut hernieder, was aus eurem (Naturrechts-)Vermächtnis geworden ist.

Der Leiter der Anfängerübung Zivilrecht, die ich aktuell besuche, meinte kürzlich, dass es sich bei den Autoren des ABGB nicht um Geisteskranke, sondern um Naturrechtler gehandelt hat. Beim ASVG bin ich mir da nicht so sicher...

4 Comments:

Blogger abstrahiert said...

Huch, klingt ja lustig. Welche E ist das denn, würd' ich gern mal nachlesen ...

9:47 PM  
Anonymous Anonym said...

lieber herr kollege! WelcheS E!

6:45 PM  
Anonymous Anonym said...

welchE entscheidung, lieber herr anonymos

1:53 AM  
Anonymous Anonym said...

der OGH hat bekanntlich Erkenntnisse, wofür "E" auch steht!

12:35 PM  

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