Samstag, Juli 02, 2005
Dass ich mich noch nie derart auf den Beginn einer Prüfung gefreut habe wie gestern, hängt auch mit der vorangehenden dreistündigen Wartezeit zusammen, in der Dr. Kert ganze drei Kollegen geprüft hat. Aber ich will mich nicht beklagen - den ersten Studienabschnitt mit einem "sehr gut" abschließen zu können, ist äußerst: schick. Und die Arbeitsrecht-Bücher in der Schreibtischecke lachen mich bereits ganz fies an.
8 Comments:
Cool, gratuliere! Ich hab' mir auch schon gestern AR-Bücher ausgeborgt *g*.
bist du dir bzgl deines "sehr gut" sicher? laut arc kann man mit einem "befriedigend" kein "sehr gut" mehr bekommen!?
CX
Nein, ich habe lediglich gemeint, dass ich den Ersten Studienabschnitt mit einem sehr gut auf die letzte Prüfung abgeschlossen habe.
Dass es eine Abschnitts-Gesamtnote (?) gibt, wusste ich gar nicht.
im DP-zeugnis steht meines wissens nach nur die gesamtnote, es sind ja immer TDPs, die gemeinsam eine DP ergeben.
Hm, gerade bin ich mittels Forumsuche auf folgende Aussage von Kollegen Annerl gestoßen:
"als gesamtnote wird dann für die diplomprüfung (die sich ja aus den teildiplomprüfungen zusammensetzt) ein bestanden oder ein mit auszeichnung bestanden vergeben."
hm, ok, dann geht sich bei dir, trotz des 1,5er Schnitts, leider kein "mit Auszeichnung bestanden aus", wegen dem RR 3er :-(
CX
Ich werde darüber hinwegkommen. ;-)
sicher
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