Deutschland, Deutschland...
Vergleiche ebenso diesen Artikel des derzeit wohl bekanntesten populärwissenschaftlichen Freiheitsdenkers im deutschsprachigen Raum, Roland Baader.
"Der Vertrag, das Recht zum freien Vertragsschluß, steht in unmittelbarer Verbindung zum Eigentum. Das Wesen des Privateigentums besteht im sogenannten Ausschlußrecht. Das heißt: Man kann nur dann von Eigentum sprechen - und Eigentum ist nur dann von Wert für den Einzelnen, wenn er bestimmte Andere davon in freier Entscheidung ausschließen kann. Wenn ich nicht mehr bestimmen kann, wer mit meinem Auto fahren darf und wer nicht - egal aus welchen Gründen und Motiven -, dann ist mein Eigentumsrecht am Auto schwerwiegend entwertet. Der Wesenskern der persönlichen Freiheit ist das Eigentum eines jeden Menschen. Die Zerstörung des Eigentums durch Kriminalisierung des Ausschlußrechts bedeutet zugleich Auslöschung der Person und ihrer Freiheit". (Roland Baader)
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