Leider kein Aprilscherz
Wer sich nun vergeblich um einen Posten bemüht, kann von seinem Nicht-Arbeitgeber Schadenersatz verlangen, wenn er das Vorliegen eines im Gleichbehandlungsgesetz angeführten Grundes glaubhaft machen kann. Professor Heinz Krejci spricht äußerst treffend davon, dass die privatrechtliche Abschlussfreiheit auf "systemfremde und nicht erforderliche Weise (...) übergangen wird" (Wiener Zeitung 010405, S.3).
"Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen."
(Charles de Montesquieu)
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