Freitag, April 01, 2005

Leider kein Aprilscherz

Mit heutigem Tag wird das neue Gleichbehandlungsgesetz wirksam. Von der grundsätzlichen Problematik und Unzulässigkeit staatlicher "Anti-Diskriminierungsnormen" in privatrechtlichen Verhältnissen war schon einmal in diesem Blog die Rede.

Wer sich nun vergeblich um einen Posten bemüht, kann von seinem Nicht-Arbeitgeber Schadenersatz verlangen, wenn er das Vorliegen eines im Gleichbehandlungsgesetz angeführten Grundes glaubhaft machen kann. Professor Heinz Krejci spricht äußerst treffend davon, dass die privatrechtliche Abschlussfreiheit auf "systemfremde und nicht erforderliche Weise (...) übergangen wird" (Wiener Zeitung 010405, S.3).

"Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen."
(Charles de Montesquieu)